AGB

Warum braucht man eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Hundehaftpflichtversicherung ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes.

Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.

Es muss grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden !

Beispiele aus der Schadenspraxis:

· Ihr Hund verletzt den Postboten

· Ihr Hund rennt über die Straße in verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.

· Ihr Hund verletzt ein anderes Tier

 

Was leistet die Hundehaftpflichtversicherung?

 

Die Hundehaftpflichtversicherung ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Personenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Versichern können Sie prinzipiell alle Hunde. Sollte Ihr Hund jedoch unter die Kategorie Kampfunde zählen, ist eine Versicherbarkeit meist sehr schwierig. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob für den Hund ein Versicherungsschutz darstellbar ist. 

 

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind

 

Die Hundehaftpflichtversicherung leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist. Es ist völlig gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

 

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit. In Europa zumeist zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

 

Welche Tiere sollten Sie versichern?

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

 

Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

 

Tierunfälle können teuer werden

 

Eine separate Hundehaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen.

 



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